Start Index
30 | 07 | 2010
Landesindex und Indexierungsformeln | Drucken |

buch Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) misst die Preisentwicklung der für die privaten Haushalte bedeutsamen Waren und Dienstleistungen. Er gibt an, in welchem Umfang die Konsumenten bei Preisveränderungen die Ausgaben erhöhen oder senken müssen, um das Verbrauchsvolumen konstant halten zu können.

Empfehlung des SVA zu Indexanpassungen, insbesondere bei rückläufiger Teuerungsentwicklung

Grundsätzlich

Voraussetzung für jegliche Indexanpassung ist, dass im Unterhalts-Rechtstitel auch eine sogenannte Indexklausel enthalten ist, d.h. genau festgelegt ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine automatische Anpassung des festgesetzten Unterhaltsbeitrages (Basisunterhalt) an die eintretende Teuerung zu erfolgen hat.

Allein diesem genauen Wortlaut hat die Inkassostelle Folge zu leisten und die jeweilige Formulierung im Interesse der berechtigten wie der verpflichteten Partei umzusetzen.

Zwei mögliche Vorgehensweisen

  1. Anpassung unabhängig von einer Einkommensveränderung beim Schuldner
    Begründung: Dass bei Vorliegen einer entsprechenden Indexklausel grundsätzlich nicht nur ein Anstieg, sondern auch ein Rückgang der Teuerung zu berücksichtigen ist, stellt eine Selbstverständlichkeit dar und entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung (BGE 98 II 260 f.).

  2. Anpassung nur wenn Einkommensveränderung beim Schuldner
    Begründung: Dem Grundsatz folgend, dass bei der Unterhaltsbemessung auch die Leistungsfähigkeit der verpflichteten Person zu berücksichtigen ist, sehen in der Praxis Indexklauseln oftmals vor, dass eine teuerungsbedingte Anpassung der Unterhaltsbeiträge nur insoweit zu erfolgen hat, als sich auch die Einkommensverhältnisse der verpflichteten Person entsprechend nach oben oder evtl. nach unten geändert haben (vgl. BGE 116 III62 ff.). Massgeblich ist also allein die tatsächliche Veränderung der Leistungsfähigkeit. Bei Vorliegen einer entsprechenden Klausel ist ein Rückgang der Teuerung nur rentensenkend zu berücksichtigen, wenn auch das Gesamteinkommen der pflichtigen Person sich entsprechend reduziert hat (vgl. Urteil Obergericht Kt. Thurgau vom 18.10.2004, BR.2004.84, S. 3).

03.12.2009


Erhebungen, Quellen des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)

Index-Tabellen ab 1914

iconlink

LIK Teuerungsrechner

iconlink

Bundesamt für Statsitik

iconlink


Anwendung

Die Anwendung des Landesindexes und damit die an ihn gestellten Anforderungen sind äusserst vielfältig. Das Spektrum der Index-Anwendungen reicht von der Beurteilung der Wirtschaftslage im Zusammenhang mit der Geldpolitik oder der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes über die Indexierung von Löhnen, Renten, Unterhaltsbeiträgen.

Preiserhebung

Der Landesindex wird monatlich vom BFS berechnet. Dazu werden rund 50'000 Preise durch das vom BFS beauftragte Marktforschungsinstitut IHA-GfK oder direkt vom BFS erhoben. Die Erhebung findet direkt in den Verkaufsstellen vor Ort, per Telefon, Internet oder via Korrespondenzweg in der ersten Woche des Monats statt. Seit Juli 2008 verwendet das BFS auch Scannerdaten für die Preiserhebung. Erfasst werden die im Inland bezahlten, effektiven Verkaufspreise (inkl. MWSt, Gebühren oder allfälligen Aktionspreisen und Rabatten).Bis Ende des betreffenden Monats oder spätestens Anfang des Folgemonats liegen die Ergebnisse jeweils vor.

Warenkorb

Der LIK misst die Preisentwicklung anhand des sogenannten Warenkorbes, welcher die wichtigsten von den privaten Haushalten konsumierten Waren und Dienstleistungen beinhaltet. Der Warenkorb ist entsprechend den 12 wichtigsten Ausgabenkategorien der Haushalte unterteilt und gewichtet .Wie viel der durchschnittliche Haushalt für die verschiedenen Ausgabenbereiche aufwendet, erfasst die Einkommens- und Verbrauchserhebung (EVE) jährlich direkt bei den Haushalten.Die erfassten Preise der Waren und Dienstleistungen werden für die Indexberechnung mit den Preisen der gleichen Produkte zum Basiszeitpunkt verglichen. Die so gemessene Preisentwicklung fliesst entsprechend dem Warenkorb als Teilindex in den Totalindex ein. Der Landesindex besteht aus rund 220 solchen gewichteten Teilindizes.

Privatkonsum

Als Teil des preisstatistischen Systems der Schweiz folgt der Landesindex für die Abgrenzung des privaten Konsums der Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Nicht im LIK-Warenkorb enthalten sind somit die Transferausgaben (z.B. direkte Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherungsprämien, Alimente oder Unterhaltszahlungen). Massgebend ist gemäss dem angewandten Inländerkonzept der Konsum der in der Schweiz ansässigen Haushalte.

Preisindex

Der LIK ist als Preisindex und nicht als Lebenshaltungskostenindex konzipiert und basiert auf einer konstanten Verbrauchsstruktur. Damit misst er die Preisentwicklung der für die privaten Haushalte bedeutenden Waren und Dienstleistungen. Dem sich im Zeitablauf verändernden Konsumverhalten der Haushalte wird durch eine jährliche Anpassung und Neugewichtung des Warenkorbs Rechnung getragen.