| Landesindex und Indexierungsformeln | | Drucken | |
Empfehlung des SVA zu Indexanpassungen, insbesondere bei rückläufiger TeuerungsentwicklungGrundsätzlich Voraussetzung für jegliche Indexanpassung ist, dass im Unterhalts-Rechtstitel auch eine sogenannte Indexklausel enthalten ist, d.h. genau festgelegt ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine automatische Anpassung des festgesetzten Unterhaltsbeitrages (Basisunterhalt) an die eintretende Teuerung zu erfolgen hat. Allein diesem genauen Wortlaut hat die Inkassostelle Folge zu leisten und die jeweilige Formulierung im Interesse der berechtigten wie der verpflichteten Partei umzusetzen. Zwei mögliche Vorgehensweisen
03.12.2009 Erhebungen, Quellen des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)
AnwendungDie Anwendung des Landesindexes und damit die an ihn gestellten Anforderungen sind äusserst vielfältig. Das Spektrum der Index-Anwendungen reicht von der Beurteilung der Wirtschaftslage im Zusammenhang mit der Geldpolitik oder der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes über die Indexierung von Löhnen, Renten, Unterhaltsbeiträgen. PreiserhebungDer Landesindex wird monatlich vom BFS berechnet. Dazu werden rund 50'000 Preise durch das vom BFS beauftragte Marktforschungsinstitut IHA-GfK oder direkt vom BFS erhoben. Die Erhebung findet direkt in den Verkaufsstellen vor Ort, per Telefon, Internet oder via Korrespondenzweg in der ersten Woche des Monats statt. Seit Juli 2008 verwendet das BFS auch Scannerdaten für die Preiserhebung. Erfasst werden die im Inland bezahlten, effektiven Verkaufspreise (inkl. MWSt, Gebühren oder allfälligen Aktionspreisen und Rabatten).Bis Ende des betreffenden Monats oder spätestens Anfang des Folgemonats liegen die Ergebnisse jeweils vor. WarenkorbDer LIK misst die Preisentwicklung anhand des sogenannten Warenkorbes, welcher die wichtigsten von den privaten Haushalten konsumierten Waren und Dienstleistungen beinhaltet. Der Warenkorb ist entsprechend den 12 wichtigsten Ausgabenkategorien der Haushalte unterteilt und gewichtet .Wie viel der durchschnittliche Haushalt für die verschiedenen Ausgabenbereiche aufwendet, erfasst die Einkommens- und Verbrauchserhebung (EVE) jährlich direkt bei den Haushalten.Die erfassten Preise der Waren und Dienstleistungen werden für die Indexberechnung mit den Preisen der gleichen Produkte zum Basiszeitpunkt verglichen. Die so gemessene Preisentwicklung fliesst entsprechend dem Warenkorb als Teilindex in den Totalindex ein. Der Landesindex besteht aus rund 220 solchen gewichteten Teilindizes. PrivatkonsumAls Teil des preisstatistischen Systems der Schweiz folgt der Landesindex für die Abgrenzung des privaten Konsums der Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Nicht im LIK-Warenkorb enthalten sind somit die Transferausgaben (z.B. direkte Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherungsprämien, Alimente oder Unterhaltszahlungen). Massgebend ist gemäss dem angewandten Inländerkonzept der Konsum der in der Schweiz ansässigen Haushalte. PreisindexDer LIK ist als Preisindex und nicht als Lebenshaltungskostenindex konzipiert und basiert auf einer konstanten Verbrauchsstruktur. Damit misst er die Preisentwicklung der für die privaten Haushalte bedeutenden Waren und Dienstleistungen. Dem sich im Zeitablauf verändernden Konsumverhalten der Haushalte wird durch eine jährliche Anpassung und Neugewichtung des Warenkorbs Rechnung getragen. |
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