| Vorgehen beim Inkasso von Unterhaltsbeiträgen und beim Erstellen von Rechtsschriften mit Einbezug der neuen ZPO
Ziel: Der Erfolg beim Inkasso von ausbleibenden, familienrechtlichen Unterhaltsbeiträgen ist wesentlich vom psychologisch angemessenen und sachgerechten Vorgehen, der Berücksichtigung und Einhaltung von zwingenden Verfahrensvorschriften und der korrekten Abfassung von Rechtsschriften abhängig.
Inhalt:
- Arrest für Betreibung von Unterhaltsbeiträgen sowie Rechtsöffnung
- Anweisung an die Schuldner und Sicherstellung von Unterhaltsbeiträgen
- Abtretung von Sozialversicherungs-Nachzahlungen
- Begehren um Direktauszahlung von Sozialversicherungsrenten und Familienzulagen
- Strafklage wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten
Zu diesen Themen werden in geleiteten Gruppen Fallbeispiele bearbeitet
Es werden die Grundsätze für die korrekte Abfassung von Rechtsschriften an Gerichte und Behörden gestützt auf die gesamtschweizerisch anwendbaren Verfahrensgesetze (SchKG, ZPO und StPO) für den Arrest, die Rechtsöffnung, die Anweisung an die Schuldner, die Sicherstellung von Unterhaltsbeiträgen, die Direktauszahlung von Sozialversicherungsrenten und Familienzulagen sowie die Strafklage vermittelt, auf Fallstricke bei der Abfassung von Rechtsschriften hingewiesen und zu allen diesen Themenbereichen praxiserprobte Muster-Rechtsschriften abgegeben.
Kosten: Fr. 420.— Mitglieder / Fr. 520.— Nichtmitglieder In den Kosten enthalten: Empfangs- / Pausenkaffee, Mineralwasser und Kursunterlagen (Mittagessen nicht inbegriffen)
Teilnehmerzahl: Mindestens 15, maximal 24 Teilnehmende (gehen nicht genügend Anmeldungen ein, behält sich der SVA vor, das Seminar abzusagen)
Anmeldung: Die Anmeldungen sind schriftlich mit Anmeldetalon an das SVA-Sekretariat zu richten. Die Anmeldungen werden nach Posteingang berücksichtigt. Mit Absenden der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen gemäss Programm anerkannt. Anmeldeformular PDF, siehe unten.
Anmeldeschluss: 31.05.2013
Zahlungsbedingungen: Nach Anmeldeeingang erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Nach Anmeldeschluss erhalten Sie die Teilnahmebestätigung mit Einzahlungsschein.
Annullierung: Vor Anmeldeschluss: Abmeldung ohne Kostenfolge möglich Nach Anmeldeschluss: Angemeldete bleiben zahlungspflichtig (Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers reduziert sich die Zahlungspflicht auf eine Umtriebsentschädigung von Fr. 50.–)
Kursbestätigung: Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Kontakt und Organisation: Monika Sorlini, Sekretariat SVA Haldenweg 5a 8322 Madetswil
Tel. 044 954 02 04, Fax 044 954 02 06 E-Mail:
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