| Systematische Gesetzessammlung Basel-Stadt (SG) |
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Weitere Bereiche zum Kanton sind nur Mitgliedern zugänglich. Anmeldung als Verbandsmitglied, siehe unter der Rubrik Mitglieder
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| Als Verbandsmitglied stehen Ihnen zusätzlich die kantonalen Rubriken «Gesetze / Verordnungen», «Entscheide (der Gerichte)», «Links» und «Diversa» von sämtlichen Kantonen offen. |
ALLGEMEINE INFO
| Bei Schwierigkeiten mit dem Inkasso von Alimenten oder Unterhaltsbeiträgen können die Fachpersonen der Alimentenhilfe folgende Unterstützung leisten: |
Basierend auf einem durch ein gerichtliches Urteil oder einem von der Vormundschaftsbehörde festgelegten Unterhaltsbeitrag,
- leistet die Alimentenhilfe kostenlos Inkassohilfe, d.h. dass in Ihrem Auftrag ausstehende Unterhaltsbeiträge für Sie und/oder Ihr Kind
eingefordert werden.
- kann die Alimentenhilfe unter gewissen Voraussetzungen die Unterhaltbeiträge der Kinder bevorschussen.
- kann die Alimentenhilfe Ihnen dabei helfen, die Unterhaltsansprüche gegen den Unterhaltspflichtigen, welcher im Ausland wohnt, durchzusetzen.
- kann Sie die Alimentenhilfe in Bezug auf rechtliche Fragen, welche in direktem Zusammenhang mit den Alimenten stehen, beraten.
Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer mit dauerndem Wohnsitz in Basel-Stadt. Informationen über die Organisation und die Kontaktadresse:
Amt für Sozialbeiträge, Alimentenhilfe, Hochstrasse 37/39, Postfach, 4002 Basel
Telefonnummer: 061 267 56 60 Fax: 061 267 44 49 E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Homepage: www.asb.bs.ch
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