Start Kantonales Fribourg / Freiburg
30 | 07 | 2010
Kanton Fribourg/Freiburg | Drucken |
Systematische Gesetzessammlung des Kantons Freiburg (SGF) iconlink
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Nichtzahlung von Unterhaltsbeiträgen: was tun?

Das Kantonale Sozialamt hilft bei der Durchsetzung der Alimente

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Bei Nichtzahlung von Unterhaltsbeiträgen an Kinder oder Ex-Ehegatten kann die
Gläubigerin oder der Gläubiger das Kantonale Sozialamt um Hilfe ersuchen.

Eintreibung
Die Gläubigerin oder der Gläubiger erteilt dem Kantonalen Sozialamt ein Vertretungsrecht.
Das Amt übernimmt dann alle nötigen Schritte für die Eintreibung der unbezahlten Unterhalts-
beiträge.

Das Vertretungsrecht ermächtigt das Kantonale Sozialamt zur Einleitung von Betreibungen oder
zur Einreichung einer Strafklage gegen die Schuldnerin oder den Schuldner, sofern keine gütliche
Einigung mit ihr oder ihm erzielt werden kann.

Bevorschussung
Über diese unentgeltliche Inkassohilfe hinaus kann das Kantonale Sozialamt der Gläubigerin oder
dem Gläubiger Vorschüsse auf Unterhaltsbeiträge gewähren, wenn ihre oder seine Einkünfte und
Vermögenswerte unter den festgesetzten Grenzen liegen. Die monatlichen Vorschüsse betragen
maximal 400 Franken je Kind und/oder 250 Franken je allein lebende erwachsene Person.