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30 | 07 | 2010
Kanton Solothurn | Drucken |
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Die  vier Oberämter des Kantones sind zuständig für
das Inkasso und die Bevorschussung der Alimente
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Oberamt Region Solothurn  
Rötistrasse 4
4501 Solothurn
Tel. 032 627 75 27
Fax 032 627 76 26


Oberamt Olten-Gösgen
Amthaus
Amthausquai 23 
4600 Olten 
Tel. 062 311 86 44
Fax 062 311 86 60


Oberamt Thal-Gäu
Schmelzihof
Wengistrasse 2
4710 Balsthal 
Tel. 062 311 91 61
Fax 062 311 91 60


Oberamt Dorneck-Thierstein
Amthaus
4226 Breitenbach
Tel. 061 785 77 20
Fax 061 785 77 59


Alimente
Voraussetzung für die Bevorschussung ist in der Regel ein Unterhaltstitel, wonach ein Elternteil zu einem frankenmässig bestimmten Unterhalt gegenüber seinem Kind verpflichtet ist und der Nachweis, dass der Elternteil den Unterhalt nicht leistet. Die Bevorschussung für Kinderalimente ist als Bedarfsleistung ausgestaltet, hängt also vom Familieneinkommen des obhutsberechtigten Elternteils und seiner Kinder ab, ist aber auch in der Höhe des Vorschusses begrenzt. Die Bevorschussung wird der anspruchsberechtigten Person nicht als Sozialhilfe angerechnet, dafür die nicht einbringbare Forderung dem Alimentenschuldner sozialhilferechtlich belastet.

Inkasso
Die Oberämter führen das Inkasso für die bevorschussten Alimente. Die vielfältigen Inkassohandlungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen bestehen aus Mahnungen, Betreibungen,Konkurseingaben, Einleiten von Lohnpfändungen und nötigenfalls von Strafklagen wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht. Die Durchführung des Inkassos erfolgt EDV-gestützt nach vorgegebenen Abläufen. Trotz strenger Bewirtschaftung sank der Inkassoerfolg in den letzten Jahren, was unter anderem durch die Konjunktur und die Zunahme binationaler Familien und Forsetzungsfamilien sowie der privaten Verschuldung zu erklären ist.

Inkassohilfe. Für nacheheliche Unterhaltspflichten, in der Regel also für Frauenalimente, leistet das Oberamt auf Antrag Inkassohilfe.