| Gesetzessammlung Kanton Solothurn |
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Die vier Oberämter des Kantones sind zuständig für das Inkasso und die Bevorschussung der Alimente |
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Oberamt Region Solothurn Rötistrasse 4 4501 Solothurn Tel. 032 627 75 27 Fax 032 627 76 26
Oberamt Olten-Gösgen Amthaus Amthausquai 23 4600 Olten Tel. 062 311 86 44 Fax 062 311 86 60
Oberamt Thal-Gäu Schmelzihof Wengistrasse 2 4710 Balsthal Tel. 062 311 91 61 Fax 062 311 91 60
Oberamt Dorneck-Thierstein Amthaus 4226 Breitenbach Tel. 061 785 77 20 Fax 061 785 77 59
Alimente Voraussetzung für die Bevorschussung ist in der Regel ein Unterhaltstitel, wonach ein Elternteil zu einem frankenmässig bestimmten Unterhalt gegenüber seinem Kind verpflichtet ist und der Nachweis, dass der Elternteil den Unterhalt nicht leistet. Die Bevorschussung für Kinderalimente ist als Bedarfsleistung ausgestaltet, hängt also vom Familieneinkommen des obhutsberechtigten Elternteils und seiner Kinder ab, ist aber auch in der Höhe des Vorschusses begrenzt. Die Bevorschussung wird der anspruchsberechtigten Person nicht als Sozialhilfe angerechnet, dafür die nicht einbringbare Forderung dem Alimentenschuldner sozialhilferechtlich belastet. Inkasso Die Oberämter führen das Inkasso für die bevorschussten Alimente. Die vielfältigen Inkassohandlungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen bestehen aus Mahnungen, Betreibungen,Konkurseingaben, Einleiten von Lohnpfändungen und nötigenfalls von Strafklagen wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht. Die Durchführung des Inkassos erfolgt EDV-gestützt nach vorgegebenen Abläufen. Trotz strenger Bewirtschaftung sank der Inkassoerfolg in den letzten Jahren, was unter anderem durch die Konjunktur und die Zunahme binationaler Familien und Forsetzungsfamilien sowie der privaten Verschuldung zu erklären ist. Inkassohilfe. Für nacheheliche Unterhaltspflichten, in der Regel also für Frauenalimente, leistet das Oberamt auf Antrag Inkassohilfe.
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