Der Regierungsrat des Kantons Zürich strebt eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) an – mit Zielsetzungen wie einem einstufigen Instanzenzug, flexibleren Beistandsstrukturen, effizienteren Abläufen und elektronischer Aktenführung. Ziel: Mehr Schutz, weniger Verfahren.
Mehr dazu lesen Sie hier.