Anpassung an die volle Teuerung vom Tisch

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die zuvor geforderte integrale Anpassung der AHV/IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen an die Teuerung verworfen. Der Bundesrat hatte am 22. Februar 2023 die Botschaft zu einer Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet. Damit wird auch der Grundbedarf in der Sozialhilfe, der auf Anfang 2023 auf 1’031 Franken angepasst worden war, nicht weiter angehoben. Der GBL wird gemäss SKOS-Richtlinien jeweils im gleichen prozentualen Umfang wie die AHV/IV an die Teuerung angepasst. National- und Ständerat hatten im September 2022 in Vorstösse gutgeheissen, die den vollen Teuerungsausgleich gefordert hatten, nachdem der Bundesrat eine Erhöhung von 2,5 Prozent beschlossen hatte. Diese wurde auf Anfang Jahr umgesetzt. Der Grundbedarf wurde entsprechend um 2.5 Prozent erhöht.