Im übergeordneten Interesse des Kindes und zur Förderung der Entwicklung dauerhafter und ausgewogener persönlicher Beziehungen zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern wurden zwei ZGB-Artikel abgeändert. Hier gelangen Sie zur Übersicht.
Im übergeordneten Interesse des Kindes und zur Förderung der Entwicklung dauerhafter und ausgewogener persönlicher Beziehungen zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern wurden zwei ZGB-Artikel abgeändert. Hier gelangen Sie zur Übersicht.