Künftig wird es schwieriger, bei einer Verletzung der Unterhaltspflicht Kapital aus der beruflichen Vorsorge zu beziehen. Die für die Inkassohilfe zuständigen Fachstellen und die Vorsorgeeinrichtungen müssen ab dem 1. Januar 2022 neuen Meldepflichten nachkommen. Konkret bedeutet dies, dass die für die Inkassohilfe zuständige Fachstelle die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtung informiert, wenn eine Person ihrer Unterhaltspflicht beispielsweise gegenüber ihrem Kind nicht nachkommt. Die Vorsorgeeinrichtung ist in der Folge verpflichtet, die Fachstelle umgehend über die Fälligkeit einer Kapitalauszahlung zu informieren. Anhand dieser Meldungen lassen sich rechtzeitig rechtliche Schritte zur Sicherung der Unterhaltsforderungen einleiten. Hier gelangen Sie zur entsprechenden Verordnung.