Bundesgerichtsurteil zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen

Im August 2021 setzte sich das Bundesgericht mit drei Fragestellungen betreffend die Berechnung von Unterhaltsansprüchen auseinander. Zu beurteilen waren zum einen die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen für die Ehefrau und zwei minderjährige Kinder, zum anderen die Höhe des Volljährigenunterhalts für zwei mündige Kinder.

Nach der Trennung der Parteien im Jahr 2019 lebten die vier Kinder weiterhin bei der Ehefrau in der ehelichen Liegenschaft. Die Ehefrau ging bereits während der Ehe einer Erwerbstätigkeit mit einem Pensum von 25% nach, erhöhte dieses ab Mai 2020 auf 60% und nahm zusätzlich eine selbständige Nebenerwerbstätigkeit auf. Der Ehemann arbeitete stets Vollzeit als Lehrer. Zwei Kinder waren zum Zeitpunkt des Entscheids des Kantonsgerichts bereits volljährig, die beiden minderjährigen Zwillinge befanden sich beide in der Lehre. Die Details entnehmen Sie bitte dem Bundesgerichtsentscheid.