Es gibt Menschen, die aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht regelmässig sozialhilferechtlich unterstützt werden müssen. Allerdings sind ihre finanziellen Mittel so knapp bemessen, dass unvorhergesehene Ausgaben sie vor schwer lösbare Probleme stellen und ihren Anspruch auf ein menschenwürdiges Dasein und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefährden. Insbesondere nicht planbare aber zwingende grössere Ausgaben wie z.B. Zahnarztrechnungen für Notfallbehandlungen stellen für sie eine grosse Herausforderung dar. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Sozialhilfe diesen Personen im Einzelfall finanzielle Unterstützungsleistungen gewähren können. Die SKOS hat dafür ein Merkblatt erarbeitet.