Frauenzentrale Luzern: Beratung zum Volljährigenunterhalt

Muss die Bevorschussung oder das Inkasso von Kindesunterhalt nach dem vollendeten 18. Altersjahr eingestellt werden, so entsteht bei den Betroffenen oft zeitnah ein existenzieller Druck und die jungen Erwachsenen wissen in der Regel nicht, wie sie damit umgehen sollen.

An diesem Punkt setzt die Frauenzentrale Luzern mit der Beratung zum Volljährigenunterhalt an. Hier gelangen Sie zum Dienstleistungsangebot der Frauenzentrale Luzern.