Befindet sich die unterhaltspflichtige Person im Ausland?

Das Bundesamt für Justiz unterstützt Sie bei der Einforderung von Alimenten, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland wohnhaft ist. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.

Zudem hat das Bundesamt für Justiz einen internen Bereich mit unterstützenden Informationen und Merkblätter erstellt. Wenn Sie Zugang zum internen Bereich erhalten möchten, melden Sie sich bitte direkt an alimente@bj.admin.ch.