Wird ein Kind durch einen Elternteil oder eine andere Person gegen den Willen des andern Elternteils ins Ausland verbracht oder dort – beispielsweise nach den Ferien – zurückbehalten, sind die Betroffenen oft verzweifelt und ratlos. Gleiches gilt, wenn einem Elternteil die Ausübung des Besuchsrechts gegenüber seinem im Ausland lebenden Kind durch den anderen Elternteil verweigert oder erschwert wird. Die Zentralbehörde internationale Kindesentführungen beim Bundesamt für Justiz setzt sich in diesen Fällen zusammen mit den ausländischen Partnerbehörden der Vertragsstaaten für eine möglichst rasche und kindergerechte Lösung des Konfliktes ein. Das Bundesamt für Justiz hat eine Broschüre dazu erarbeitet.