IV-Verfahren verkürzen: Motion eingereicht

Die Motion «IV-Verfahren beschleunigen und finanzielle Absicherung der Versicherten während des Verfahrens sicherstellen» fordert den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Dauer des Abklärungsverfahrens zur Berechtigung von IV-Leistungen zu verkürzen. Die Motion wurde von Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP Basel Stadt) heute im Nationalrat eingereicht. Die Prüfung von IV-Ansprüchen nimmt häufig sehr viel Zeit in Anspruch, oft mehrere Jahre. Mit der per 1.1.2022 in Kraft getretenen Weitentwicklung der IV (IV WE) wurden die Vergabe und Durchführung medizinischer Gutachten weiter formalisiert, was zu einer noch längeren Verfahrensdauer führen dürfte. Die Krankentaggeldleistungen seien irgendwann ausgeschöpft, das persönliche Vermögen aufgebraucht, die Betroffenen verschulden sich und sind schliesslich auf Sozialhilfe angewiesen, heisst es in der Begründung der Motion. Bis zum Ende des IV-Verfahrens müssten die Betroffenen auf Sozialhilfeniveau leben, obwohl evtl. später rückwirkend ein Anspruch auf eine IV-Rente bestehe. Die finanziellen Sorgen und die gegenüber einer IV-Rente geringere Akzeptanz des Sozialhilfebezugs führten in vielen Fällen zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, die lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt bzw. Weiterbildungsbereich zu einer geringeren Arbeitsmarktfähigkeit. Auch die SKOS erachtet daher die mit der Motion geforderten Massnahmen für dringlich, welche die IV-Verfahren beschleunigen und die finanzielle Absicherung der Betroffenen sicherstellen, z. B. durch ein Wartezeittaggeld, analog dem Wartezeittaggeld gem. Art. 18 IVV, für die Zeit zwischen dem Abschluss von beruflichen Eingliederungsmassnahmen und dem IV- Rentenentscheid.

Die von Patricia von Falkenstein eingereichte und von 19 Ratskolleg:innen unterzeichnete Motion wird nun vom Bundesrat geprüft und dann dem Parlament zur Ablehnung oder Annahme empfohlen. Das Parlament kann den Vorstoss innert zwei Jahren nach Einreichung behandeln.

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