Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht

Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Meldepflichten für die Fachstellen der Inkassohilfe und die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen. Es geht um Personen, die ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllen. Wenn z.B. jemand die geschuldeten Alimente für Kinder nicht bezahlt, so soll verhindert werden, dass diese Person Kapital aus ihrer beruflichen Vorsorge bezieht und das Geld unbemerkt beiseiteschaffen kann. Um Missverständnisse im Meldeverfahren zu vermeiden, müssen die Fachstellen und die Einrichtungen künftig die vom Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) verfassten Formulare für die Meldungen benutzen.

Die Fachstellen der Inkassohilfe können den Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen Personen melden, die ihre Unterhaltspflicht vernachlässigen. Die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung ist in der Folge verpflichtet, die Fachstelle umgehend über die Fälligkeit einer Auszahlung in Kapitalform zu informieren. So kann die Inkassobehörde rechtzeitig rechtliche Schritte einleiten, um die Unterhaltsforderungen zu sichern.

Formular 1 für die Meldung der Fachstelle an die Vorsorge- und/oder Freizügigkeitseinrichtung

Formular 2 für den Widerruf der Meldung an die Vorsorge- und/oder Freizügigkeitseinrichtung

Formular 3 für die Meldung des Zuständigkeitswechsels an die Vorsorge- und/oder Freizügigkeitseinrichtung

Formular 4 für die Anfrage an die Zentralstelle 2. Säule

Formular 5 für die Meldung der Vorsorge- und/oder Freizügigkeitseinrichtung an die Fachstellen, die die Meldung eingereicht haben