SKOS: «Faktenblatt zur individuellen Prämienverbilligung»

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) und Sozialhilfe sind bedarfsabhängige Leistungen des Staates zugunsten von Haushalten in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen sowie armutsbetroffenen Menschen. Im Jahr 2020 bezogen 17 Prozent gleichzeitig IPV und EL, 13 Prozent IPV und Sozialhilfe. 70 Prozent oder 1,66 Millionen Personen bezogen nur IPV. Die IPV ist als Instrument konzipiert, dass weit über die armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Leistungen hinaus wirksam ist. Ein gut ausgebautes System der IPV, das einem verhältnismäßig grossen Anteil der Bevölkerung in bescheidenen Verhältnissen den Anspruch auf Leistungen ermöglicht, ist deshalb aus Sicht der Sozialhilfe vorteilhaft. Die SKOS hat ein Faktenblatt zum Thema IPV und Sozialhilfe publiziert.

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