Bedarfsabhängige Sozialleistungen sind für Haushalte, deren finanzielle Situation unterhalb einer festgelegten Bedarfsschwelle liegt. Die Berner Fachhochschule (BFH) untersuchte im Auftrag des Amtes für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt die Situation im Kanton mit Blick auf die drei bedarfsabhängigen Leistungen individuelle Prämienverbilligungen (IPV), Familienmietzinsbeiträge (FAMI) und Ergänzungsleistungen (EL) für AHV-Rentnerinnen und Rentner, die in Privathaushalten wohnen. Bei allen drei Leistungen konnten Personen ausgemacht werden, deren finanzielle Verhältnisse sie zwar zu einem Leistungsbezug berechtigen, der aber nicht in Anspruch genommen wird. Bei der IPV wurde eine Nichtbezugsquote von 19 Prozent, bei der FAMI von 23 Prozent und bei der EL zur AHV von sogar 29 Prozent festgestellt. Knapp ein Viertel aller Berechtigten bezieht die zustehenden Sozialleistungen also nicht.
Weitere Informationen finden Sie im BFH-Blog zur Sozialen Sicherzeit.