Schweizerischer Verband für Alimentenfachleute SVA
stark, vertraut, aktiv
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Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erweist sich oft als schwierig. Die Ursachen dafür sind verschieden: Verminderte Zahlungsfähigkeit von Unterhaltspflichtigen, Verschuldung, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebedürftigkeit, Besuchsrechtsprobleme, unverarbeiteter Beziehungsabbruch, neue Familiengründung, Zahlungsunwilligkeit von Unterhaltspflichtigen, und vieles mehr. Die Kantone sind daher von Gesetzes wegen (Art. 131 Abs. 1 und Art. 290 ZGB) verpflichtet, den Anspruchsberechtigten bei Vollstreckungsschwierigkeiten unentgeltliche behördliche Hilfe zu erteilen und die Alimente unter gewissen Voraussetzungen zu bevorschussen. In vielen Fällen kann dadurch die wirtschaftliche Unabhängigkeit erhalten bleiben und der Gang zur Sozialhilfe vermieden werden.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Arbeit in der Alimentenhilfe von den meisten Arbeitgebern nur mässig gewürdigt und die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungenügend vertreten werden. Ein bis anhin eher bescheiden aufgetretenes Aufgabengebiet hat sich seit längerem zu einem bedeutenden Dienstleistungsbereich entwickelt. Um so mehr ist es unverantwortlich, diesem Tätigkeitsgebiet nicht mehr Gewicht zu verleihen.
Durch gezielte Informationsvermittlung, Erfahrungsaustausch und die Förderung von Aus- und Weiterbildung soll die Arbeit in der Alimentenhilfe professionalisiert werden. Die einzelnen Angebote und die Wahrung der Interessen sollen durch eine Dachorganisation koordiniert und vertreten werden. Deshalb wurde am 15. Mai 2000 in Stans der Schweizerische Verband für Alimentenfachleute gegründet und dieser am 2.11.2000 im Handelsregister eingetragen.
Name des Verbandes | Schweizerischer Verband für Alimentenfachleute |
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Sitz des Verbandes | Der Sitz des Verbandes befindet sich am Wohnort des/der Präsidenten/in |
Zweck und Aufgabe des Verbandes | a) Wahrung und Förderung gemeinsamer beruflicher Interessen b) Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder c) Information über Fachfragen d) Mitwirkung bei Vernehmlassungen über Rechtsgrundlagen die das Alimentenhilfe- bzw. Inkassowesen betreffen |
Verbandspolitik | Der Schweizerische Verband für Alimentenfachleute wurde am 15. Mai 2000 in Stans NW gegründet. Er ist im Handelsregister eingetragen.
Als dringendste Aufgaben sieht der Verband:
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