Wegfall des Betreuungsunterhalts für voreheliche Kinder bei Heirat der hauptbetreuenden Person

Das Bundesgericht hielt in einem neuen Leitentscheid (Urteil vom 20. April 2022, 5A_382/2021) fest, dass kein Betreuungsunterhalt mehr geschuldet ist, wenn der betreuende Elternteil sich wieder verheiratet und die Lebenshaltungskosten vom neuen Ehegatten getragen werden. Durch die Deckung der Lebenshaltungskosten in der ehelichen Gemeinschaft liegt kein Manko vor, das über einen Betreuungsunterhalt auszugleichen wäre. Vor Eheschluss besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage zur Berücksichtigung der Leistungen des Partners an die Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils. Hier gelangen Sie zum Bundesgerichtsurteil.