Neuerungen im Familienverfahrensrecht, Bundesamt für Justiz – Newsletter 04/2025

Neuerungen im Familienverfahrensrecht – Bundesamt für Justiz

Seit letztem Monat läuft eine Revision zur Vereinheitlichung und Vereinfachung familienrechtlicher Verfahren.

Der Bundesrat kommt im Bericht vom 06. Juni 2025 zum Schluss, dass die Zuständigkeiten zur Regelung der Kinderbelange bei einer Trennung oder Scheidung vereinheitlicht und das Verfahren vereinfacht werden sollen. Der Bericht stützt sich auf Erkenntnisse aus der Wissenschaft sowie auf eine Umfrage in der Praxis. Unter anderem behandelt der Bericht auch das Postulat «Kesb-Zuständigkeiten bei Unterhalts- und Elternverträgen», welches unsere Präsidentin Yvonne Feri am 2. März 2023 in ihrem damaligen Amt als Nationalrätin eingereicht hatte.

Gerade weil sich die Formen des Familienlebens stark verändert haben, erachtet der Bundesrat eine Anpassung des Familienverfahrensrechts als notwendig. Die entsprechende Vernehmlassung wird voraussichtlich Ende 2026 eröffnet.

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